Personalabteilung
Die Personalabteilung übernimmt für die beteiligten Arbeitgeber alle arbeitsrechtlichen Verwaltungsvorgänge.
Die angeschlossenen Arbeitgeber erhalten fundierte arbeits- und tarifrechtliche Beratung zu:
- allgemeinen Arbeitsrechtsfragen
- TV-L ELKB
- AVR Bayern