68. Newsletter Änderung der AVBayKiBiG und neue Abrechnungsdateien
Informationen zum
Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) und zur
Abrechnung der kindbezogenen Förderung
Mit Wirkung zum 01.09.2008 wurde die AVBayKiBiG geändert. Nachfolgend einige Informationen zu den für die kindbezogene Förderung wesentlichen Änderungen:
- Der
förderrelevante Anstellungsschlüssel beträgt ab dem 01.09.2008 1:11,5.
Die Verbesserung des förderrelevanten Anstellungsschlüssels ist mit einer Übergangsregelung (§ 22 Abs. 2 AVBayKiBiG) versehen. Förderrechtliche Nachteile haben Einrichtungen nicht zu befürchten, wenn sie auf arbeitsrechtliche Hindernisse und Probleme bei der Personalgewinnung verweisen können. Für diese Fälle erkennt das StMAS einen Ausnahmefall im Sinne des § 22 Abs. 2 AVBayKiBiG mit Wirkung bis 31.12.2009 an. Die betreffenden Einrichtungen haben einen Ausnahmefall für die Zeit ab 01.11.2008 gegenüber der Bewilligungsstelle anzuzeigen. Hierfür genügt ein einfaches E-Mail. Darüber hinaus kann bei Vorliegen eines Härtefalles gemäß § 17 Abs. 4 Satz 4 AVBayKiBiG von einer Förderkürzung abgesehen werden.
Probleme bei der Personalgewinnung bestehen, wenn geeignetes Personal trotz intensiver Anwerbeversuche nicht zur Verfügung steht. Als geeigneter Anwerbeversuch gilt die Meldung der offenen Stelle bei der zuständigen Arbeitsagentur in Verbindung mit der Schaltung eigener Zeitungsannoncen im Abstand von mindestens zwei Monaten. Als Nachweis für die in die Wege geleiteten Anwerbeversuche ist im Falle einer aufsichtlichen, stichprobenartigen Prüfung eine Bestätigung der Arbeitsagentur über fehlende Bewerber vorzulegen, sofern der Arbeitsmarkt nicht über geeignete Bewerber verfügt. Eine Erklärung des Trägers ist insoweit ausreichend, sofern zwar Bewerber mit entsprechendem Anforderungsprofil vorhanden sind, sich die mangelnde Eignung eines Bewerbers aber im Einstellungsverfahren herausgestellt hat.
Soweit lediglich keine pädagogischen Fachkräfte zur Verfügung stehen, kann der geforderte Anstellungsschlüssel in Abweichung vom Qualifikationsschlüssel ggf. durch zusätzliche Arbeitszeitanteile der pädagogischen Ergänzungskräfte erreicht werden. Die Fachkraftquote bezogen auf den Anstellungsschlüssel von 1:12,5 ist auf alle Fälle einzuhalten.
- Die Regelung
zur Handhabung von Zeiten, in denen der Anstellungsschlüssel und oder der
Qualifikationsschlüssel nicht eingehalten werden (§ 17 Abs. 4 AVBayKiBiG),
wurde vereinfacht.
Die bisherige tageweise Förderkürzung bei förderrelevanten Fehlzeiten des pädagogischen Personals von länger als vier Wochen wird durch ein Kalendermonatsprinzip ersetzt. Nach § 17 Abs. 4 Satz 1 AVBayKiBiG ist ein Abweichen der tatsächlichen Beschäftigung von der erforderlichen Arbeitszeit im Krankheitsfall, bei Ausscheiden von pädagogischem Personal oder bei sonstigen Fehlzeiten für die Dauer eines Kalendermonats unschädlich.
Gemäß § 17 Abs. 4 Satz 2 AVBayKiBiG beginnt die Frist mit dem ersten des Kalendermonats nach Entfallen der Voraussetzungen des § 17 Abs. 1 und 2 AVBayKiBiG.
Rechtsfolge
bei unzureichendem Personaleinsatz
Eine Fehlzeit führt unabhängig von der Anwesenheit der Kinder und unabhängig
von Schließtagen für jeden weiteren begonnenen Monat zu einem Abzug des auf den
jeweiligen Kalendermonat entfallenden Förderbetrags. Förderrelevante Fehlzeiten
können auch zu einer Förderkürzung im nachfolgenden Abrechnungsjahr führen.
Beispiel:
Befristetes Arbeitsverhältnis einer Fachkraft endet mit Ablauf des 31.07.2009. Ab dem 01.08.2009 ist der förderrelevante Anstellungsschlüssel nicht eingehalten.
Förderrelevantes Ereignis beginnt ab
01.08.2009. Die Kalendermonatsfrist beginnt ab 01.09.2009 zu laufen. Spätestens
ab 01.10.2009 muss der Anstellungs- und Qualifikationsschlüssel wieder
eingehalten sein. Sofern die Verhältnisse erst am 02.10.2009 wieder passen, ist
die Förderung für den Kalendermonat Oktober zu kürzen.
3.
In §
19 Satz 2 und 3 AVBayKiBiG n.F. wird die Finanzierung der Erweiterung der
Vorkurse für Kinder mit Migrationshintergrund auf 240 Stunden
sichergestellt.
Danach wird der Buchungszeitfaktor für ein Kind mit Migrationshintergrund,
welches einen Vorkurs besucht, für die Dauer von 12 Monaten bzw. im letzten
Jahr vor der Einschulung um 0,1 angehoben. Diese Erhöhung erfolgt
ausschließlich im Rahmen der staatlichen Refinanzierung.
Diese Änderungen sowie die Erhöhung des Basiswerts auf 829,90 Euro mussten auch in den Fördertabellen abgebildet werden.
Kfr-Datei
Für den Abrechnungszeitraum 2008/2009 wurde eine neue kfr-Datei auf der Internetseite des StMAS eingestellt. Für diesen Abrechnungszeitraum ist die neue kfr-Datei zwingend zu verwenden. Daten, die bereits in einer kfr-Datei für den Abrechnungszeitraum 2007/2008 eingetragen wurden, können von der neuen Datei mittels einer Import-Funktion übernommen werden. Die Beschreibung entnehmen Sie der Anleitung.
Zkfr-Datei
Ebenfalls wurde eine neue zkfr-Datei zur Verfügung gestellt. Diese ist von den Kommunen für die Endabrechnungen ab dem Abrechnungszeitraum 2007/2008 zu verwenden.
Fehlzeitentabelle - Qualitätssicherung
Die Fehlzeitentabelle steht nur noch für den Förderzeitraum 2007/2008 zur Verfügung. Für das Kindergartenjahr 2008/2009 wurde diese angepasst und als Qualitätssicherungs-Datei angeboten. Im Hinblick auf die Vereinfachung der "Fehlzeitenregelung" ist ein Führen der Tabelle (noch mehr als bisher) alleine Entscheidung des Trägers.
Auch die anderen Dateien wurden geändert und u. a. dem neuen Basiswert angepasst. In diesen Fällen ist ein Umstieg nicht unbedingt erforderlich, da der neue Basiswert auch durch die Benutzer in der Tabelle geändert werden kann.
Sie finden die Tabellen unter:
http://www.stmas.bayern.de/kinderbetreuung/download/berechnung.htm
Hinweis: Diese Tabellen wurden mit der Excel-Version 2003 weiterentwickelt. Soweit es uns möglich war, wurden diese so aufgebaut, dass auch Benutzer der Excel-Version 2000 damit arbeiten können. Für Excel-Version 2007 liegen uns keine ausreichenden Erfahrungsberichte vor. Wir empfehlen deshalb, soweit möglich, den Einsatz von Excel 2003
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Porsch
Referat VI 4 - Kindertagesbetreuung
Tel.: 089 1261-1529
Fax: 089 1261-181529